Darf`s ein bisschen mehr sein?
oder
Die Sache mit der beglaubigten Übersetzung.
Sie haben noch ein wenig Geld übrig und möchten ein
hübsches Häuschen im sonnigen Süden kaufen?
... oder Ihre Liebste irgendwo am Strand ehelichen?
... Ihre Zeugnisse einer Bewerbung beifügen?
... eine Firma im Ausland gründen?
Dann wissen Sie sicher schon, dass viele Rechtsgeschäfte mit ausländischen Behörden, Institutionen oder Geschäftspartnern nur möglich sind, wenn eine beglaubigte Übersetzung in der jeweiligen Amtssprache vorliegt.
Bei der Beglaubigung bestätige ich mit Namensstempel und Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Übereinstimmung meiner Übersetzung mit dem Originaltext und erkläre, ob mir ein Original, eine Kopie oder beglaubigte Kopie des übersetzten Dokuments vorlag.
Ganz gleich, ob die Übersetzung dann zur weiteren Bearbeitung in Bayern, Deutschland oder im Ausland benötigt wird, rate ich grundsätzlich, z. B. bei Überbeglaubigungen, die für Ihren Fall optimale Vorgehensweise und die zeitliche Abfolge der einzelnen Schritte beim Empfänger der Übersetzung zu erfragen.
Preislich unterscheidet sich eine beglaubigte Übersetzung bei mir nicht von einer gewöhnlichen. Warum auch?
Die Qualität der Arbeit sollte nicht von einem Stempel abhängen.
Ich berechne lediglich einen Zuschlag für Mehraufwand (Kopien, Post, etc.).
Bitte beachten Sie:
Bei einer beglaubigten Übersetzung werden durch den Übersetzer keine Dokumente beglaubigt oder notariell beurkundet. Es wird nur die Korrektheit der Übersetzung bestätigt.
Beglaubigte Übersetzungen sind nur gültig mit dem Original- Stempelabdruck des jeweiligen Übersetzers (nicht etwa einer Agentur) und können nicht per e-Mail versandt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema “Beglaubigte Übersetzungen” finden Sie bei Fragen und Antworten.